Rechtliche Betreuung

 
Wir als anerkannter Betreuungsverein mit Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden übernehmen rechtliche Betreuungen. Uns ist besonders wichtig, dass Betreuungen respektvoll geführt werden. Die persönlichen Bedürfnisse der betreuten Personen stehen im Mittelpunkt. Wir akzeptieren andere Lebenswege und Vorstellungen.
 

Grundlagen rechtlicher Betreuung

 
Manche Menschen können aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln. Für Sie kann auf eigenen Antrag oder vom Gericht veranlasst eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden. Häufig übernehmen Angehörige diese Aufgabe.
 
Das Gesetz stellt das Recht der betroffenen Personen auf weitgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund und bedeutet keine Entmündigung.
 
 

Aufgaben in einer rechtlichen Betreuung

 
Eine Betreuung und deren Aufgaben können sehr vielfältig und unterschiedlich sein. Dabei stehen der Wunsch und Wille der betreuten Person im Fokus. Folgende Aufgaben können sein:
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Sozialrechtliche Ansprüche und Hilfe bei Kommunikation mit Behörden/Ämtern/Institutionen
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Heim- und Wohnungsangelegenheiten
  • Entgegennahme und Öffnen von Post
 

Betreuungsanregung

 
Eine Betreuerbestellung durch das Amtsgericht bedeutet für das Leben der betroffenen Person einen wesentlichen Einschnitt.
 
Eine Betreuungsanregung ist ein offizielles Formular, das beim zuständigen Gericht eingereicht wird, um für sich oder für eine andere Person eine rechtliche Betreuung zu beantragen. Damit wird das Verfahren eröffnet, das zu einer rechtlichen Betreuung führen kann.
 

Betreuungsverfügung

 
In der Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Sie als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin vertreten oder für Sie Entscheidungen treffen soll.
 
Wenn Sie niemandem eine Vollmacht geben möchten oder können, kann dafür ein rechtlicher Betreuer oder eine Betreuerin für Sie bestellt werden. Häufig werden Angehörige für diese Aufgabe ausgewählt. In der Betreuungsverfügung können Sie auch festlegen, wer nicht die Betreuung übernehmen soll.
 
 

Ansprechpartnerinnen

  
Vereinsbetreuer (Dip. Sozialpädagoge)
Vereinsbetreuerin (Soziale Arbeit B. A.)